
Ing. Katharina Passecker - Energieberatung und Energieausweise
Beratung, Ingenieurbüros, Technisches Büro, Dienstleistungen, Technik
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung ab 1.Dez. 2012
Mi, 21. November 2012

Dieses schreibt vor, dass beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses, einer Wohnung, eines Geschäftslokals etc.
1. bereits in Anzeigen Energiekennzahlen, die Auskunft über die Energieeffizienz des Objektes geben, angegeben werden müssen
2. VOR Vertragsunterzeichnung dem Käufer/Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden muss
3. spätestens 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung dieser Energieausweis dem Käufer/Mieter im Original oder als vollständige Kopie auszuhändigen ist.
Neben Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung, können Gewährleistungsfolgen auftreten.
Der Energieausweis soll aufklärend wirken und auf etwaige Mängel des Objektes - z.B. bei der Dämmung oder bei der Heizung - aufmerksam machen und durch Verbesserungsvorschläge dem Käufer/Mieter konkrete Hinweise geben, wie er diese Mängel beheben kann.
Adresse
Zahlungsmittel
Barzahlung
Rechnung
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Impressum
Rechtsform: Einzelunternehmen Ing. Katharina Passecker
Kammer/Verband: NÖ.Wirtschaftskammer
UID: ATU 64622457